Sippenschutz
Die Mörder sind unter uns – NS-Justiz und die Folgen
Michael Hartmann ist Professor für Soziologie an der Technischen Universität Darmstadt und beschäftigt sich dort mit gesellschaftlichen Eliten, Schwerpunkt Europa. In seinem Buch „Eliten und Macht in Europa“ (2007) breitet Hartmann umfängliches statistisches Material aus und deutet es für den Laien. Hartmann schätzt, wie er in einem Interview mit dem Radiosender NDR.Info, 16. Sept. 2007 mitteilte, dass in Deutschland ca. 4000 Personen als Kern der deutschen Eliten darüber entscheiden, welche Richtung Deutschland nimmt; denn diese Eliten haben die Macht, die Entwicklung der deutschen Gesellschaft maßgeblich zu beeinflussen. Zur deutschen Elite gehören demnach die Spitzen der Wirtschaft, der Politik, der Justiz und der Verwaltung.
Michael Hartmann leistet zur Diskussion über Wert und Güte der deutschen Demokratie einen entscheidenden Beitrag. So schreibt Hartmann in seinem genannten Buch „Eliten und Macht in Europa“, S. 48 über die deutsche Justiz, dass sie „nicht einen einzigen ihrer Standesvertreter nach 1949 wegen seiner Urteile unter den Nazis strafrechtlich belangte“ – eine Aussage, die Zweifel an der rechtsstaatlichen Verfasstheit der deutschen Demokratie aufkommen lässt; denn wenn die Justiz als „Säule der Demokratie“ einen solchen Knacks weghat, ist sie nicht in der Lage, dass Haus der Demokratie zu tragen. Was sind das für Staatsjuristen, die ihre Kollegen der Nazi-Zeit so kalt amnestierten? Es sind die selben Staatsjuristen, die auch bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts versagen, was die Tageszeitung DIE WELT, 22. April 2008 unter dem Titel „Triumpf der Stasi-Täter“ enthüllte.
Wortführer – tot oder lebendig – dieser deutschen Justiz, an deren NS-Erbe Prof. Hartmann erinnert, bleibt der NS-Marinerichter und spätere Ministerpräsident von Baden-Württemberg Hans Filbinger, dessen berüchtigter Satz - „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.“ - die rechtliche Grundlage der kalten Amnestie für die NS-Täter in der deutschen Justiz bis heute ist. Filbinger fand sogar, dass der NS-Staat doch eigentlich auch ein „Rechtsstaat“ gewesen wäre, weil es damals doch auch Justizminister, Richter, Staatsanwälte, Gesetze und deutsche Beamte gegeben habe.
Das Verhältnis zwischen Justizminister und Justiz, das in der Demokratie doch eigentlich auf Gewaltenteilung beruhen sollte, karrikiert der wegen seiner Recherchen zu den Todesumständen des CDU-Politikers Uwe Barschel bekannt gewordene Lübecker Oberstaatsanwalt Heinrich Wille in der Aller-Zeitung, 11. Okt. 2007 so, Wille wörtlich: „Wie soll man zwischen Politik und Justiz trennen? Im Justizministerium laufen die Fäden ja zusammen.“
Ausgerechnet dieser deutschen Justiz, die nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wichtige Befugnisse an die Politik abgeben musste, weil die Politik damals – völlig zu Recht - nicht das erforderliche Vertrauen in die Justiz besaß, verleiht der Schleswig-Holsteinische Justizminister Döring (SPD) neuerdings wieder ihre alten Privilegien. Döring stärkte die Selbstverwaltungsrechte der Justiz, die ohnehin wie ein Staat im Staate nahezu unangreifbar ist, noch mehr und bewilligte ein zusätzliches umfangreiches Budget i.H.v. 250 Mio. Euro jährlich, was Döring dem Radiosender NDR.Info, 4. Juli 2008 damit begründete, dass wir im Gegensatz zu 1949 „Vertrauen in die Justiz heute haben können.“ In Wahrheit erkaufte sich Döring und mit ihm die Große Koalition in Kiel das Wohlwollen der Justiz, die wegen ihrer Verstrickung in die NS-Verbrechen nicht nur bis auf den heutigen Tag schwer belastet ist sondern als ebenso schwer befangen gelten muss, gerade wenn es um den wunden Punkt der deutschen Geschichte, das NS- und SED-Unrecht, geht.
Im sog. Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958 - die Einsatzgruppen waren NS-Sondereinheiten, die hinter den deutschen Frontlinien während des II. Weltkrieges Massenmorde an Zivilisten verübten, so an Kommunisten, Partisanen, Juden, Zigeunern und Asozialen, woran jüngst die Ausstellung „Die Mörder sind unter uns“ im Stadthaus Ulm erinnerte, kam zudem ans Licht, dass die Kinder von NS-Tätern, die ihre Nazi-Väter mit Hilfe von Schutzbehauptungen zu entlasten trachteten, straffrei ausgingen, selbst wenn die Väter Massenmörder waren und ihre Kinder sie vor Gericht als „Humanisten“ schönzureden versuchten. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Wie das Strafverfahren gegen Holm Lilie, den Sohn des politischen Leiters der NSDAP und NS-Täters Rudolf Lilie, zeigt, dürfen auch im Jahr 2008 Kinder von NS-Tätern behaupten, dass ihre Väter in Wahrheit Freunde aller Parteien, selbst der damaligen Sozialisten und Kommunisten gewesen wären.
Rudolf Lilie, NSDAP-Ortsgruppenleiter und NS-Bürgermeister der ehemaligen Dynamitstadt Geesthacht, die heute Atomstadt ist, jagte zusammen mit dem Terrorkommando z.b.V. (zur besonderen Verwendung) der Hamburger Gestapo Sozialisten und Kommunisten in Geesthacht, das bis 1937 zu Hamburg gehörte, ließ die Genossen zusammentreiben und auf die Geesthachter Polizeiwache bringen, wo sie im Keller schwer misshandelt worden sind, so dass man ihre Schreie, wie der Zeitzeuge und Chronist August Ziehl in seinem Buch Geesthacht (1958) berichtet, noch ganze Straßenzüge weiter hören konnte. Doch der Lübecker Staatsanwalt Dirk Hartmann ließ den Sohn des Nazi-Täters amnestieren. Er darf auch weiterhin behaupten, dass sein Vater ein Freund aller Parteien gewesen wäre, insbesondere der Sozialisten und Kommunisten. /Az.: 702 Js 6622/08.
Die kalte Amnestie für die NS-Täter in der deutschen Justiz durch die deutsche Justiz hat indessen bewirkt, dass sich der Geist der Tyrannis in der deutschen Justiz bis heute erhalten hat – mit bösen Folgen für das deutsche Gemeinswesen.
So verfolgte – unter Billigung des genannten Behördenleiters Wille, seines Zeichens Oberstaatsanwalt der Lübecker Staatsanwaltschaft und verhinderter Barschel-Biograph, der den Einfluss der Politik auf die Justiz so bereitwillig und gelassen einräumt - derselbe Lübecker Staatsanwalt Dirk Hartmann, der Sippenschutz für den Nazi-Leugner Holm Lilie verhängte, den Autor dieser Zeilen ein ganzes Jahr lang mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung, bis das Amtsgericht Schwarzenbek das von Hartmann betriebene Strafverfahren einstellte. Der Hintergrund: In einer Beschwerde bei der Stadt Geesthacht über den öffentlichen Auftritt des Nazi-Leugners Lilie auf der sog. Prominentenkanzel St. Salvatoris in Geesthacht hätte der Autor den Nazi-Leugner nicht als solchen bezeichnen dürfen, weil – so der Staatsanwalt wörtlich – „die Verwendung des Begriffes „Nazileugner“ über einen anderen Menschen in der Öffentlichkeit als erheblicher Angriff auf die Ehre der Person zu werten ist.“ Dies sei deswegen so, „weil damit in Kurzform der Eindruck erweckt“ werde, „dass diese Person die Greuel aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur bestreitet und somit auch zur jetzigen Zeit noch eine positive Darstellung dieser Schreckenszeit verkündet.“ Das Amtsgericht Schwarzenbek ließ das Verfahren hingegen einstellen, noch bevor es zur Verhandlung kam, nicht zuletzt deshalb, weil sich Hartmanns Deutung des Begriffs Nazi-Leugner, der sich auf eine Person bezieht, falsch ist und sich allenfalls auf den Begriff des NS-Leugners beziehen könnte, als der der Nazi-Leugner Lilie aber nicht bezeichnet worden war. /Az.:702 Js 37998/07.
Solche wilden Geschichten von Justizirrtum und Willkür spielen sich in Deutschland noch immer ab. In Geesthacht – daran soll abschließend erinnert werden - erfand Alfred Nobel 1866 das Dynamit und begann in Folge dessen in Geesthacht an der Elbe, 15 Km von Hamburg entfernt, mit dem Aufbau einer der größten Sprengstofffabriken Europas, die nach dem Tode des Erfinders, an dessen Händen Blut klebt, das die heutige Wissenschaft begierig leckt, die Munition für zwei deutsche Angriffs- und Vernichtungskriege einschließlich des Holocaust her- und bereitstellte, während des II. Weltkrieges mit Hilfe von 20.000 Fremdarbeitern.
Die Zahl der Opfer der Geesthachter Vernichtungsfakriken dürfte die Opferzahlen der nahe bei Geesthacht gelegenen KZ Neuengamme und KZ Bergen-Belsen um ein Vielfaches übersteigen; dennoch gibt es bis heute keine Gedenkstätte in Geesthacht für die Opfer des NS, keine Erinnerungsstätte, kein Ehrenmal für die Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime und seine Gewaltherrschaft; noch nicht einmal eine Straße ist in Geesthacht nach August Ziehl benannt, den die Nazis wegen seines politischen Widerstandes in das KZ Neuengamme verschleppten. Was Ziehl dort sah und erlebte, hat er in seinem Buch „Geesthacht“ (1958) der Nachwelt überliefert.
Inmitten der sich noch immer über ein 3,5 qkm weites Gebiet erstreckenden Ruinen von Hitlers Todesfabrik befinden sich heute ausgerechnet die Geesthachter Atomanlagen, das Vattenfall Kernkraftwerk Krümmel und das atomare Forschungszentrum GKSS, um die herum sich der größte Leukämie-Cluster der Welt gebildet hat, wo bereits 21 Kinder an Leukämie – Blutkrebs – erkrankt sind; vier der Kinder sind bereits tot. Doch weder Bürgermeister noch Bischöfe noch sonstige Amts-, Würden- und Mandatsträger nehmen daran Anstoß, dass Kinder, die doch unsere Zukunft sind, auf dem Altar von Wohlstand und Wachtums zum Opfer gebracht werden, nur damit Schleswig-Holstein, das 1/3 seiner Energie aus dem Vattenfall Kernkraftwerk Krümmel bezieht, nur damit der Ministerpräsident in seinem Kieler Amtssitz im Düsternbrooker Weg die Lichter nicht ausgehen und er keine kalten Füße bekommt. Dabei dachten wir, dass solche Grausamkeit mit deutscher NS- und SED-Herrschaft und ihrer mörderischen Gesinnung zugrundegegangen wäre. Doch ist das Gegenteil der Fall.
Thomas Marcus Illmaier, 2008
Bild mit freundlicher Genehmigung Haus der Geschichte Baden-Württemberg:
Die Mörder sind unter uns. Der Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958. Katalog zur Ausstellung im Stadthaus Ulm, 2008. Hg. Haus der Geschichte Baden-Württemberg. Stuttgart: Süddeutsche Verlagsgesellschaft, 2008. ISBN 978-3-933726-27-8.